Schutzimpfungen - Risiken und Nebenwirkungen
Viele Eltern machen sich - beruhend auf veralteten Informationen oder Übertreibungen - grosse Sorgen vor Nebenwirkungen bei Schutzimpfungen. Sie müssen sich aber keine Sorgen machen, denn ein Impfstoff wird erst zugelassen, wenn sein Nutzen allfällige Risiken bei Weitem überwiegt. Leichte Nebenwirkungen sind in den ersten ein bis zwei Tagen aber sehr häufig.
Solche Nebenwirkungen sind ein Beweis, dass die Impfung ihren Zweck erfüllt - der Körper mobilisiert die Abwehrkräfte. Die Reaktionen können eine lokale Rötung und/oder Schwellung an der Impfstelle, Unwohlsein, Unruhe, Müdigkeit und Fieber sein. Treten Reaktionen wie beispielsweise Fieberkrämpfe auf, die Sie beunruhigen, sollten Sie unbedingt Ihren Kinderarzt benachrichtigen.
Einige Impfungen rufen auch Symptome, die der Krankheit in sehr geschwächter Form selbst ähneln, hervor. Diese Symptome sind unbedenklich, man kennt diese unter Impfkomplikation oder "Unerwünschte Impferscheinung" UIE. Ernsthafte Komplikationen sind sehr selten und treten etwa im Verhältnis 1:100‘000 auf. Noch seltener sind bleibende Impfschäden, die eine Behandlung erfordern. Seit 1987 gehören unerwünschte Nebenwirkungen von Schutzimpfungen zu den meldepflichtigen Krankheiten. Unter diese Meldepflicht fallen alle schwereren Reaktionen oder Ereignisse, die innerhalb von acht Wochen nach einer Impfung auftreten und keine andere Ursache zu erkennen ist.
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