Der sichere Kinderspielplatz
Täglich stellt sich der betreuende Elternteil die Frage: „Was unternehme ich heute mit meinem Kind?“ In der Regel werden der Bewegungsdrang und die Freude, die Umgebung zu entdecken, des Kleinkindes immer stärker. Also ist Unterhaltung angesagt, es soll sich bewegen und soziale Kontakte knüpfen bzw. Verhalten soll es lernen. Für Familien mit Kind bieten sich so Spielplätze als kleine Naherholungsgebiete an, die schnell und einfach zu erreichen sind. Um nach Herzenslust zu toben gibt es in eine ganze Menge Spielplätze, auf denen sich Kinder aller Altersgruppen tummeln und die Eltern den Nachmittag damit verbringen, auf Ihre Lieblinge aufzupassen.
Doch auch für die Mutter oder den Vater kann ein Nachmittag auf dem Spielplatz eine Bereicherung sein. Hier treffen sich Gleichgesinnte, mit denen man sich austauschen kann und von denen man gute Tipps im Umgang mit den Kleinen bekommt, was unter Umständen neue Perspektiven der Kindererziehung bietet.
Leider lässt der Zustand einiger Spielplätze zu wünschen übrig. Gerade nach einem langen harten Winter haben viele der Geräte gelitten. Doch ist es für ein unbeschwertes Spielvergnügen wichtig, dass der Platz in gutem Zustand ist und kindergerechte Kriterien erfüllt. Dabei gibt einige grundlegende Merkmale, die einen guten Spielplatz ausmachen: Sicherheit, Sauberkeit und altersgerechte Spielgeräte.
DIE SICHERHEIT
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Ein Spielplatz sollte durch Zäune, Drehkreuz, hohe Sträucher oder andere Barrieren von umliegenden Strassen geschützt sein. Die aufgestellten Zäune bieten keinerlei Verletzungsgefahr durch spitze oder scharfe Enden und sollten nicht zum Klettern verleiten.
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Alle auf dem Spielplatz vorhandenen Pflanzen sind ungiftig für Kinder.
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Der Boden bei den Spielgeräten besteht aus weichen Materialien wie Rindenmulch, Sand oder Gras. Diese Materialien minimieren die Verletzungsgefahr des Kindes wenn es hinfällt.
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Zwischen den einzelnen Geräten ist genügend Abstand, damit die Kinder die Geräte ohne Behinderung oder Verletzungsgefahr wechseln können.
DIE GERÄTE
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Ein Spielgerät muss fest und sicher mit dem Untergrund verbunden sein. Verwendete Befestigungselemente wie Halterungen, Pfosten und Fundamente sind stabil und unversehrt. Die Oberflächen der Geräte sind in gutem Zustand und weisen keine Verschleisserscheinungen oder Beschädigungen wie Rost, Risse, Splitter oder andere sichtbare Defekte auf.
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Aus den Geräten stehen keine Schrauben, Nagelköpfe, Metallstücke oder andere Teile hervor.
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Alle beweglichen Spielgeräte wie Rutschen und Wippen haben Haltegriffe.
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Ecken und Kanten sind abgerundet.
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Bei Schaukeln und anderen Geräten, bei denen Sitze und Ketten genutzt werden, sind die Sitzfläche und Kettenglieder in gutem Zustand.
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Rutschen haben keine Spalten oder Splitter. Das ist wichtig, damit die Kinder beim Rutschen nicht daran hängen bleiben.
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Die Einzelteile der Spielgeräte sind stabil und fest miteinander verbunden.
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Der beste Hinweis auf sichere Spielgeräte sind vorhandene, anerkannte Prüfzeichen.
REINLICHKEIT
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Ein Spielplatz sollte unterschiedliche altersgerechte Spielgeräte haben, auf denen sich die Kinder austoben können. Dazu gehören beispielsweise Wippen, Rutschen, Klettergerüste, Sandkästen oder Schaukeln.
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Hinweisschilder auf dem Spielplatz, auf dem Notrufnummern und der verantwortliche Betreiber angegeben sind, können sehr hilfreich sein.
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Achten Sie darauf, dass die Kinder auf dem Spielplatz spielgerechte Kleidung wie keinen Fahrradhelm und keine Kleidungsstücke mit Kordeln tragen. Solche Kleider erhöhen die Gefahr, dass die Kleinen irgendwo hängen bleiben können.
INFORMIEREN SIE DEN BETREIBER
Wenn Sie in Ihrer Umgebung einen Spielplatz begutachten und Sie bekommen Zweifel an der nötigen Sicherheit und Sauberkeit des Areals und der Geräte, sollten Sie sich nicht scheuen, die Verantwortlichen darüber zu informieren. Egal, ob es sich um ein privates Gelände oder einen Platz, der von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird, handelt. Ihr Verhalten sollte auch im Sinne des Betreibers sein, da hier die Verkehrssicherungspflicht greift. Wer einen Spielplatz betreibt, ist verpflichtet dafür sorgen, dass er regelmässig gewartet wird und mögliche Gefahrenquellen entfernt werden. Macht der Betreiber dies nachweislich nicht, kann er im Falle eines Unfalles haftbar gemacht werden.
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