Die Wohnung als Arbeitsplatz der Mutter
Oftmals stossen die Eltern nach dem Einzug des Babyalltags an ihre Energiegrenzen: Müdigkeit, Zeitmangel für sich selbst und der neue Druck bzw. die neue Verantwortung können das Gemüt häufig auf den Nullpunkt sinken lassen. Das Resultat sind eine Überreizung der Nerven und Kraftlosigkeit, die zu Konflikten und Missverständnissen führen können. Sich in dieser Zeit gegenseitig regelmässig kinderfreie Zeiten zu ermöglichen kann diesen Gefühlen entgegenwirken.
DIE WOHNUNG ALS ARBEITSPLATZ
Auch wenn sich heute schon viele Väter an der Versorgung der Kinder beteiligen, hat sich an der Aufgabenteilung nur wenig geändert. Die meisten Partnerinnen bleiben für eine kürzere oder längere Zeit zuhause und kümmern sich um das Kind und den Haushalt, während die Männer oft mit erhöhtem Einsatz der Arbeit und dem Gelderwerb nachgehen.
Auch wenn es einvernehmlich beschlossen wird, kann die klassische Aufgabenteilung zu unvorhergesehenen Problemen in den eigenen vier Wänden führen. Die Frau fühlt sich nicht selten allein gelassen und an das Heim gebunden, der Mann kommt sich dagegen Zuhause immer mehr als Fremder vor. Dies liegt nicht selten daran, dass durch den Einzug des Kindes die komplette Wohnung häufig nicht mehr zu erkennen ist. Die unterschiedlich intensive Nutzung des Zuhauses ist löst das Gefühl der Fremdheit bei vielen Männern aus.
Durch die Kinderbetreuung ist die Wohnung für die Partnerin nicht nur Lebensraum sondern auch Arbeitsplatz. Diese Doppelfunktion bestärkt sie, die Räume in Eigenregie zu organisieren. So kann es schnell passieren, dass in den gemeinsamen vier Wänden mit einem Mal die Regeln gelten, die von der Partnerin aufgestellt wurden.
Möglich also, dass Er sich nach der Arbeit sofort um das Kind kümmern soll - natürlich so, wie es die Mutter für richtig hält. Auch sein von der Partnerin festgelegter Teil der Hausarbeit ist jetzt in einer Weise zu erledigen, die ihren Vorstellungen entspricht. Schliesslich muss Sie ja den ganzen Tag Zuhause verbringen.
In solchen Fällen sind Konflikte vorprogrammiert. Um diesen vorzubeugen, sollten drei Vereinbarungen getroffen werden, an die sich beide halten müssen:
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Der erwerbstätige Partner respektiert, dass es sich bei einem Teil der Wohnung um den Arbeitsplatz des kinderbetreuenden Partners handelt.
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Welche Aufgaben und Pflichten im Haushalt und der Kinderversorgung am Morgen und nach Feierabend dem Erwerbstätigen gehören muss einvernehmlich ausdiskutiert werden.
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Beide Elternteile sollten je einen Ort in der Wohnung festlegen, über den sie allein bestimmen dürfen. Dazu gehören nicht die Toilette oder der Flur!
AUSSCHLAFEN UND AUSGEHEN
Das neue Leben mit einem Kind bedeutet durchaus schmerzliche Einbussen der persönlichen Freiheit. Der Alltag kann von den Eltern nicht mehr selbst bestimmt werden, sondern muss den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden. So kommt es nicht selten vor, dass Mütter neidisch auf den Partner sind, der täglich aus dem Haus zur Arbeit geht. Sie sehnen sich danach, ihren Tag selbstbestimmter verbringen zu können.
Der Wunsch nach Entlastung kann fast übermächtig werden, wenn er nicht hin und wieder, wenn auch nur teilweise, befriedigt wird. Vor allem gilt das Bedürfnis, ab und zu ein paar Stunden ohne Kind zu sein, sich in dieser Zeit mit Freunden oder Bekannten zu treffen und ein ganz normales Gespräch unter Erwachsenen zu führen. Sich noch einmal im Bett umdrehen zu können, ohne gleich an das Stillen oder Wickeln zu denken, kann ebenfalls für den nötigen Ausgleich sorgen.
Darauf, wie sie als Eltern den Alltag mit dem Neugeborenen organisieren wollen, verständigen sich viele Paare schon während der Schwangerschaft. Dabei sieht die Realität jedoch meistens anders aus als erwartet. Ist die Situation nicht so wie geplant, sollte man nicht auf alte Verabredungen bestehen, sondern neue Absprachen über die Aufteilung von Haus- und Erwerbsarbeit treffen, mit denen Vater und Mutter gut leben können.
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Kinderversorgung und Gelderwerb sollten grundsätzlich gleichwertig betrachtet werden.
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Keiner der beiden Tätigkeiten (Familie oder Arbeit) sollten prinzipielle Sonderrechte zugestanden werden.
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Es sollten feste Zeiten festgelegt werden, in denen das eine Elternteil das Kind versorgt und das andere das Geld verdient.
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Ausserhalb dieser festen Zeit mit einer Dauer von acht bis zehn Stunden sollten beide Elternteile - wenn möglich - für alles in gleichem Masse zuständig sein.
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Beide haben das absolut gleiche Recht auf Erholung innerhalb und ausserhalb der Wohnung oder dem Haus.
ZEIT SCHENKEN
Darüber hinaus erhalten kleine Geschenke nicht nur die Freude am Kind, sondern auch die Lust und den Spass, miteinander Zeit zu verbringen.
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Wenn das Baby nicht durchschläft, müssen sich nicht Mutter und Vater gleichzeitig nachts um den Schlaf bringen. Sich beim Füttern des Babys abzuwechseln, erweist sich aller Erfahrung nach als enorm kraftsparend. Hier können sich, wenn auch nur vorübergehend, getrennte Schlafzimmer gut bewähren.
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Kleine gegenseitige Zeitgeschenke sollten beiden Eltern echte Freizeit frei von Verpflichtungen wie Erwerbs- und Hausarbeit oder Kinderversorgung bescheren. Es ist auch möglich, die freien Momente verbindlich festzulegen, was erheblich Zeit für Verhandlungen und Debatten über Erholungswünsche einspart.
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Der Samstagmorgen ist eine sehr gute Zeit, in der ein Vater andere Väter treffen kann, um gemeinsam mit den Kindern etwas zu unternehmen. Möglichkeiten sind zahlreich vorhanden, auch wenn es ein Vormittag auf dem Spielplatz sein soll.
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Wenn es finanziell möglich ist, sind die Dienste eines Babysitters sehr hilfreich. Angebote von Grosseltern und Freunden sollten nicht ausgeschlagen werden. So erleben nicht nur die Eltern, sondern auch das Kind hin und wieder etwas anderes.
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