Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Die meisten Frauen nehmen ihren ersten Termin zur Vorsorgeuntersuchung wahr, wenn sich der erste Verdacht einer Schwangerschaft durch einen positiven Schwangerschaftstest bestätigt hat. Der Zeitpunkt, bei dem die Frau Ihren Verdacht als bestätigt ansieht, ist in den meisten Fällen im Verlauf des zweiten Monats der Schwangerschaft. Da aber die Krankenpflege-Leistungsverordnung vor der 16. Schwangerschaftswoche nur eine einzige Vorsorgeuntersuchung vorsieht, wird ohne akute Probleme oder eine Vorbelastung der werdenden Mutter der erste Termin in der 11. oder 12. SSW vereinbart.
Im Normalfall reichen bei unkomplizierten Schwangerschaften sieben vorgeburtliche Kontrollen bis zum festgelegten Geburtstermin. Dabei werden die Termine für die Vorsorgeuntersuchungen in einem Abstand von vier Wochen festgelegt. Nur im letzten Monat, kurz vor der Geburt, wird der Rhythmus der Untersuchung auf 1-2 Wochen reduziert. Falls ein Verdacht auf Komplikationen in der Schwangerschaft oder der Geburt besteht, können weitere Termine zur Untersuchung festgelegt werden. Es kann aber auch sein, dass weniger Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind - beispielsweise wenn Ihre Partnerin nicht ihr erstes Kind erwartet.
AUSFÜHRLICH BEFRAGT UND UNTERSUCHT
Bei der ersten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung wird die Partnerin ausführlich befragt und gründlich untersucht. Dabei wird besonders auf Hinweise möglicher Komplikationen wie eine mögliche Schwangerschaft ausserhalb der Gebärmutter geachtet. Auch ein Krebsabstrich wird durchgeführt, die Blutgruppe bestimmt und nach möglichen Antikörpern von Infektionen gesucht. Diese erste Vorsorgeuntersuchung wird wesentlich länger dauern als die nachfolgenden monatlichen Vorsorgeuntersuchungen.
In den folgenden Untersuchungen wird hauptsächlich der Verlauf einer Schwangerschaft untersucht und die Daten mit den allgemein bekannten Werten verglichen, um mögliche Komplikationen oder einen unnormalen Verlauf der Schwangerschaft frühzeitig erkennen zu können.
DABEI WERDEN VERSCHIEDENE WERTE KONTROLLIERT UND FESTGEHALTEN:
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Blutdruck
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Fundusstand (Oberkante der Gebärmutter)
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Gewicht
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Urin
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Hämoglobingehalt des Blutes
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Lage des Kindes
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Herzaktion des Kindes
Zusätzlich sind zwei Ultraschalluntersuchungen innerhalb des Schwangerschaftsverlaufes vorgesehen. Es kann auch eine vaginale Untersuchung durchgeführt werden, um den Muttermund und die Grösse der Gebärmutter zu beurteilen. Wenn bei der Schwangeren spezielle Risiken vorliegen oder Komplikationen wie beispielsweise der Verdacht auf einen kindlichen Herzfehler auftreten, werden weitere Massnahmen notwendig, die von den Krankenkassen bezahlt werden.
DIE UNTERSUCHUNGSMÖGLICHKEITEN EINER HEBAMME:
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Verläuft die Schwangerschaft unkompliziert, können sechs der sieben Untersuchungen von einer Hebamme durchgeführt werden.
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Bei Risikoschwangerschaften ohne bereits vorhandene Anzeichen ist jedoch eine Zusammenarbeit der Hebamme mit einem Arzt vorgeschrieben.
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Sind schon Anzeichen von Komplikationen vorhanden, darf die Hebamme nur nach ärztlicher Anordnung betreuen.
Während der Schwangerschaft kommt Ihre Partnerin unter Umständen mit verschiedenen weiteren Spezialisten in Kontakt. Dies ist der Fall, wenn die Schwangere an einer chronischen Erkrankung leidet, regelmässig Medikamente einnehmen muss oder es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt. So ist eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Fachleuten erforderlich.
Weitere Fachleute, die herbeigezogen werden können:
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Humangenetiker, der Sie hinsichtlich spezieller genetischer Risiken berät.
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Ernährungsberater, der mit Ihnen spezielle Ernährungsfragen erörtert.
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Diabetologe, der die an Diabetes erkranke Personen betreut, berät, schult und begleitet.
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Rheumatologe, der sich mit der Diagnose und Therapie von meist chronischen Krankheiten beschäftigt.
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Neurologe, der sich mit Erkrankungen des Nervensystems beschäftigt.
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Der Psychiater beschäftigt sich mit der Diagnose, Behandlung und Erforschung von Erkrankungen oder Störungen des Geistes oder der Seele des Menschen.
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Dermatologen, für die Behandlung und Betreuung von Patienten mit nichtinfektiösen und infektiösen Erkrankungen der Haut
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